Finanzierung
WER BEZAHLT DIE ALLTAGSBEGLEITUNG?
Ich berechne meine Leistungen auf Stundenbasis; bei längeren Autofahrten wird eine Kilometerpauschaule berechnet.
Gerne stehe ich Ihnen einmalig, sporadisch oder regelmäßig zur Verfügung – ganz nach Ihren Wünschen.
Nach § 45 b, Abs. 1, Satz 3 Nr. 4 und SGB1 erkennen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten meiner Dienstleistung an.
In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gern über die finanziellen Möglichkeiten, welche die Krankenkassen/Pflegekassen für meine Dienstleistungen erbringen.
Gern kümmere ich mich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - um die direkte Abwicklung mit der entsprechenden Kasse.
Selbstverständlich können Sie meine Betreuungsangebote auch privat in Anspruch nehmen.
Ich erstelle für meine erbrachten Leistungen am Monatsende eine Rechnung. Die Kosten können in vielen Fällen steuerlich abgesetzt werden (§ 35a EStG). Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.